• Das Betreten des Vereinsgeländes mit Haustieren ist nur mit Ausnahmegenehmigung  der Vereinsleitung, bzw. mit der Genehmigung einer von der Vereinsleitung beauftragten Person, gestattet.
  • Für Hunde muss eine gültige Hunde – Haftpflichtversicherung vorhanden sein.
  • Hunde sind ausschließlich an der Leine zu führen. Die Leine hat so beschaffen zu sein, dass sich der Hund in unmittelbarer Nähe zum Hundeführer befindet. Spielen oder Spazierengehen mit dem Hund oder ein Spielen von Hunden untereinander ist im gesamten Bereich des Geländes  nicht erlaubt.

  • Während des Aufenthalts am Gelände sind Hunde in unmittelbarer Nähe des Wohnwagens (Wohnmobil, Hütte …) angemessen, im Bereich der eigenen Parzelle oder Stellfläche, bzw. innerhalb der o.a. Örtlichkeiten so zu verwahren, dass andere Benützer des Geländes unbelästigt und ungefährdet vorbeigehen können. Eine vorübergehende Unterbringung im Fahrzeug am Parkplatz ist möglich, sofern dieses über eine geeignete Vorrichtung verfügt und eine Beobachtung durch den Hundehalter gewährleistet ist.
  • Bei Betreten und Verlassen des Geländes ist der kürzeste  Weg zum und vom Standplatz zu wählen, der ohne Belästigung anderer Geländebenützer möglich ist.
  • Ein „Gassigehen“ hat ausschließlich außerhalb des Vereinsgeländes zu erfolgen. Hundekot ist auch  außerhalb des Geländes mit geeigneten Mitteln einzusammeln und zu entsorgen. Sollte einmal innerhalb des Geländes „etwas passieren“ sind feste Ausscheidungen unverzüglich wegzuräumen und flüssige Ausscheidungen mit Wasser wegzuspülen.
  • Der Aufenthalt mit Hunden in der Kantine, im Bereich des Pools sowie im Bereich des Sanitärhauses, ist nicht gestattet.
  • Eine Belästigung anderer Geländebenutzer durch permanentes Bellen, Jaulen und dergleichen ist unbedingt zu vermeiden und gegebenenfalls sofort zu unterbinden.
  • Diese Regeln gelten auch außerhalb der Saison und sind nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten. Verstöße gegen die o.a. Punkte können den sofortigen Entzug der „Ausnahmeregelung vom Haustierverbot“ zur Folge haben.